Gesetzliche Bestimmungen beim Erwerb von Waffen und Munition nach dem neuen Waffengesetz
Bitte beachten Sie, das wir bei dem Erwerb von:
Munition - von Ihnen die Erwerbsberechtigung (WBK, Jagdschein) sowie die Adressdaten der austellenden Behörde benötigen.
Die Dokumente können Sie in Kopie per Fax an folgende Nummer: 03641/637531 senden, oder per Email an folgende Adresse: info@arms24.com
Waffen - von Ihnen die Erwebsberechtigung (WBK) im original per Post benötigen
Frei verkäufliche Waffen
| Waffenart | Erwerb/Besitz | Führen |
| Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen mit PTB-Zeichen | bei vollendetem 18. Lebensjahr / FREI | Personalausweis/Pass + kleiner Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
| Luftgewehre, Luftpistolen und Softair (Anmerkung siehe unten) mit F-Zeichen | bei vollendetem 18. Lebensjahr / FREI | Personalausweis/Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
| Einläufige Perkussionswaffen, Schusswaffen mit Zündnadel-Zündung, sofern Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wurde | bei vollendetem 18. Lebensjahr / FREI | Personalausweis/Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
| Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung (Rad-/Steinschloss) deren Modell vor dem 01.01.1871 entwickelt wirde | bei vollendetem 18. Lebensjahr / FREI | Personalausweis / Pass |
| Wechsel / Austausch-Einsteckläufe | bei vollendetem 18. Lebensjahr / FREI - für Inhaber einer WBK, in der die dazugehörigen Schusswaffen eingetragen sind | Personalausweis / Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
| Armbrüste | bei vollendetem 18. Lebensjahr / FREI | Personalausweis / Pass |
Anmerkung zu Softair-Waffen: unter 0,08 Joule sind vom Gesetz ausgenommen, wenn zum Spiel bestimmt und nicht mit allgemein gebräuchlichen Werkzeuge so geändert werden können, dass die Bewegungsenergie der Geschosse über 0,08 Joule steigt oder getreue Nachahmungen von Schusswaffen im Sinne des Gesetzes sind.
Erwerb durch Sportschützen
Kurzwaffen
| Waffenart | Erwerb / Besitz | Führen |
| Pistolen und Revolver bis zu einem Kaliber von 5,6 mm (Kaliber .22 lr) | bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, körperliche Eignung) | Personalausweis / Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
| Pistolen und Revolver ab 5,6 mm ( Kaliber .22 lr) |
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Personalausweis / Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
| mehrschüssige Perkussionswaffen, einläufige Einzellader Kurzwaffen für Patronenmunition | Gelbe WBK (Sachkunde, Bedürfnis, Zuverlässigkeit, körperliche Eignung) |
Personalausweis / Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
| Handfeuerwaffen unter 7,5 Joule mit F-Zeichen | bei vollendetem 18. Lebensjahr, WBK, wobei keine Bedürfnisprüfung stattfindet | Personalausweis / Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
Langwaffen
| Waffenart | Erwerb / Besitz | Führen |
| Einzellader-Langwaffen mit glatten und gezogenen Läufen, Repetierlangwaffen mit gezogenen Läufen, mehrschüssige Perkussionswaffen | Gelbe-WBK, es findet Prüfung auf Zuverlässigkeit, körperliche Eignung und Bedürfnis statt. Ausgestellte WBK berechtigt zum Kauf mehrerer Waffen. Erwerb muss innerhalb 14 Tagen der Erlaubnisbehörde angezeigt werden und Eintragung in WBK erfolgen. Das Bedürfnis kann durch eine Bescheinigung bzgl. der Sachkunde und 12-monatiger Teilnahme an Schießübungen des Vereins nachgewiesen werden. | Personalausweis / Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
| Selbstladewaffen |
WBK, es findet Prüfung auf Zuverlässigkeit, körperliche Eignung, Sachkunde und Bedürfnis statt. Das Bedürfnis kann durch eine Bescheinigung bzgl. der Sachkunde und 12-monatiger Teilnahme an Schießübungen des Vereins nachgewiesen werden. Erwerb muss innerhalb 14 Tagen der Erlaubnisbehörde angezeigt werden und Eintragung in WBK erfolgen. Ab vollendetem 25. Lebensjahr OHNE |
Personalausweis / Pass + Waffenschein § 10 Abs. 4 WaffG |
Wichtiger Hinweis: Nach §42 WaffG ist das Führen von Waffen bei öffentlichen Veranstaltungen verboten!






